Kleine Anfrage „Verhinderung von Windenergieanlagen durch die Deutsche Flugsicherung“
Kleine Anfrage „Verhinderung von Windenergieanlagen durch die Deutsche Flugsicherung“
Die Deutsche Flugsicherung hat bei der Aufstellung von Windenergieanlagen in der Nähe ihrer Navigationsanlagen bzw. Flugsicherungssysteme ein entscheidendes Wörtchen mitzureden. Die Windräder können durch ihre Bauart das für den Flugverkehr nötige „Funkfeuer“ stören, weshalb sie in einem bestimmten Umkreis davon nicht gebaut werden dürfen. Das Problem dabei, das die energie- und klimaschutzpolitische Sprecherin Anne Schierenbeck mit dieser Kleinen Anfrage aufgreift, liegt zum einen darin, dass die Flugsicherung eine veraltete Fassung der Anforderungen, die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO festgelegt wurden, zugrundelegt (früher 15 Kilometer Abstand, jetzt 10 Kilometer). Zum anderen dauern die Genehmigungsverfahren bei der Deutschen Flugsicherung sehr lange. Der Senat soll nun die Beeinträchtigungen beim Ausbau der Windkraft in der Stadt Bremen nennen. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 12. Januar 2016