Kleine Anfrage „Umsetzung des neuen Personenstandrechts im Land Bremen“
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Personenstandsrecht so geändert werden muss, dass neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ eine dritte Möglichkeit zur Eintragung des Geschlechts geschaffen werden muss. Die Grünen wollen nun u.a. vom Senat wissen, was aus Sicht des Senats in Folge der bundesgesetzlichen Änderungen lan-desrechtlich zu tun ist. Zuständig ist der innenpolitische Sprecher Björn Fecker.
Die Kleine Anfrage vom 15. März 2019 und die Antwort des Senats vom 23. April 2019, Drucksache 19/2149