Kleine Anfrage "Per Haftbefehl gesuchte, bewaffnete oder als Gefährder eingestufte Neonazis"
Im Bereich der Gefahrenabwehr kann die zuständige Landespolizei eine Person aufgrund vorhandener Erkenntnisse als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ einstufen. Nach der polizeilichen Definition ist ein „Gefährder“ eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Neonazis haben eine hohe Affinität zu Waffen und Sprengstoff, wie zahlreiche Waffenfunde bei Durchsuchungsmaßnahmen ebenso belegen wie die jüngsten rechtsterroristischen Morde in Hanau, Halle und gegen Walter Lübcke. In einer Kleinen Anfrage fragt die Fraktion der Grünen den Senat daher u. a.: Gegen wie viele Personen aus dem Phänomenbereich der PMK-rechts mit letztem bekannten Wohn- oder Aufenthaltsort im Land Bremen lagen zum letzten Stichtag offene Haftbefehle vor? Der zuständige Abgeordnete ist Björn Fecker.
DieKleine Anfrage und die Antwort des Senats vom 23. Juni 2020, Drucksache 20/480