Kleine Anfrage „Erfahrungen mit dem Gesetz zur Behandlungseinleitung bei Infektionen mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte“
Auf Grundlage des "Gesetzes zur Behandlungseinleitung bei Infektionen mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte" dürfen PolizeibeamtInnen gegenüber einer betroffenen Person Untersuchungen anordnen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger auf eine andere Person stattgefunden hat. Die Grünen wollen vom Senat u.a. wissen, in wie vielen Fällen das Gesetz seit Inkrafttreten angewendet wurde. Zuständig ist der innenpolitische Sprecher Björn Fecker.
Die Kleine Anfragevom 6. Dezember 2018 und die Antwort des Senats vom 15. Januar 2019, Drucksache 19/1996