Kleine Anfrage "Bremer Wahlrecht inkludierend fortentwickeln"
Kleine Anfrage "Bremer Wahlrecht inkludierend fortentwickeln"
Zur gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen gehört auch die Wahrnehmung des Wahlrechts. Davon ausgeschlossen sind nach dem Bundeswahlgesetz jene Menschen, die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten einen Betreuer benötigen, und solche Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und deswegen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Von den Bremer Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Beiräten sind zwar nur die Menschen ausgeschlossen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde. Weil die grüne Fraktion aber nicht sicher ist, ob dies mit der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmt, haben jetzt der Innenpolitiker Björn Fecker und der behindertenpolitische Sprecher Dirk Schmidtmann eine Kleine Anfrage zum Thema an den Senat gestellt. Sie fragen zugleich nach Möglichkeiten, das Wählen allgemein auch für beeinträchtigte Personen einfacher zu gestalten. Die Kleine Anfrage mit der Antwort des Senats vom 3. Dezember 2013, Drucksache 18/1190