Kleine Anfrage "Beratung von überschuldeten Bremerinnen und Bremer"
Menschen, die nach Abzug der Kosten für die eigene Lebenshaltung Rechnungen und Raten nicht bezahlen können, gelten als überschuldet. In Bremen gibt es zahlreiche Schuldnerberatungsstellen, die mit Expertenwissen Wege aus der Schuldenfalle aufzeigen können. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass nicht jede Bremerin und jeder Bremer diese Beratung wahrnehmen kann. Die Fraktion der Grünen fragt daher den Senat u. a., welche Rechtsgrundlagen für die Schuldnerberatung in Bremen gelten und welche Verfahrensschritte erfolgen müssen, um eine Kostenübernahme zu beantragen und ggf. zu erhalten. Für welchen Personenkreis gibt es keine Kostenübernahme vom Jobcenter oder vom Amt für soziale Dienste und wie wird das begründet? Zuständige Abgeordnete ist die sozialpolitische Sprecherin Sahhanim Görgü-Philipp.
Die Kleine Anfrage mit Antwort des Senats vom 21. Januar 2020, Drucksache 20/114 S.