Große Anfrage „Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen: Entsprechen die Einkommensgrenzen noch den heutigen Realitäten?"

Die Bereitstellung öffentlich geförderter Wohnungen ist essenziell für Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum finden. Die Einkommensgrenzen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins in Bremen sind seit 2001 unverändert und nicht mehr zeitgemäß.  In einer Großen Anfrage fragen die Koalitionsfraktionen den Senat u. a.: Wie bewertet der Senat das Instrument des preisgebundenen Wohnungsbaus und die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen im Hinblick auf die Bedeutung einer sozial gerechten Wohnraumversorgung?

Die Große Anfrage vom 20. Juni 2024, Drucksache 21/641 und die Antwort, Drucksache 21/674.


Die Mitteilung des Senats wurde in der Bürgerschaft (Landtag) am 26. März 2025 debattiert.

Bithja Menzel: „Wir verfolgen bei der Aktualisierung der Einkommensgrenzen ein differenziertes Vorgehen, das sich an der Wohnraumbedarfsprognose orientiert, um gezielt die Bereiche und Zielgruppen zu stärken, die es am dringendsten benötigen. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Entwicklungen in Bremen als auch die neuen Bedarfe in Bremerhaven, wo verstärkt soziale Wohnraumförderung nachgefragt wird. Neben der Anpassung der Einkommensgrenzen bleibt der Ausbau von Sozialwohnungen und ein besseres Matching zwischen Wohnung und AntragstellerInnen eine zentrale Herausforderung. Klarheit und Verständlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger stehen dabei ebenso im Fokus wie eine bedarfsgerechte, sozial gerechte Stadtentwicklung.“