Gesetz über Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven

Zuständig ist der finanzpolitische Sprecher Björn Fecker.

Gesetz über Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven


In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 28. Februar 2019 wurde das Gesetz in 1. und 2. Lesung beschlossen. 

Hier die Rede von Björn Fecker im Wortlaut:

„Sie entscheiden heute über einen „Meilenstein“ bremischer Finanzpolitik. Die finanzielle Ausstattung der Seestadt Bremerhaven durch das Land Bremen war in der Vergangenheit immer wieder Gegenstand von Diskussionen – meist auch emotionaler Diskussionen. Einher gingen diese Diskussionen zumeist mit allerlei unqualifizierten Äußerungen und Angriffen – insbesondere gegenüber Bürgermeisterin Linnert.
Wir haben hier vor einigen Monaten diskutiert, ob dieses Gesetzeswerk noch vor der Wahl zustande kommen würde. Damals, so hörte man immer wieder, gäbe es einflussreiche Kreise in Bremerhaven, die kein Interesse an einer Lösung vor der Wahl gehabt haben sollen. Wenn dem so gewesen sein sollte, dann haben wohl auch diese nun verstanden, wie wichtig dieses Gesetz ist. Wichtig für beide Städte und wichtig für die Aufstellung der kommenden Haushalte.
Mit diesem Gesetz geben wir beiden Kommunen ihre Handlungsfähigkeit wieder. Ja, beide Kommunen: All denjenigen, die gelegentlich etwas abwertend in Richtung Seestadt schauen kann habe ich bei der damaligen Debatte schon geraten, die Nase nicht zu hoch zu tragen. Auch die Stadt Bremen hätte voraussichtlich perspektivisch nicht mit eigenen Kräften die Einhaltung der Schuldenbremse geschafft. Eine Novelle der Finanzzuweisungen ist also im Interesse beider Kommunen. Und hiervon profitieren nun auch beide Kommunen. Insbesondere die Entschuldung durch das Land sorgt wieder für mehr Flexibilität bei der Aufstellung der jeweiligen Stadthaushalte.
Diese heutige Entscheidung, meine Damen und Herren, geht aber auch mit einer hohen Verantwortung einher. Die finanziellen Spielräume müssen genutzt werden, um auch die Zukunft zu gestalten. Denn, die Schuldenbremse gilt auch für die Kommunen. Wie im Land Bremen auch, müssen die Handlungsspielräume genutzt werden, um strukturelle Verbesserungen und notwendige Investitionen zu tätigen um Folgekosten zu vermeiden. Verantwortliche Haushaltspolitik ist deswegen auch in Zukunft angesagt.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Anmerkung: Liebe Frau Bürgermeisterin Linnert, Sie haben in dieser Frage nie aufgegeben, Sie haben auch keinen Konflikt gescheut. Man sagt ja immer so schön, der Erfolg hat viele Väter und Mütter, der Misserfolg ist ein Waisenkind. Das stimmt: Ich habe interessiert zur Kenntnis genommen, wer sich alles so für dieses Gesetz feiern lässt. Ich rate Ihnen, nehmen Sie es sportlich. Die Menschen wissen genau, wer hier den Kurs und das Tempo vorgegeben hat war, wer im Beiboot saß und wer immer noch an der Kaje steht. Markige Worte sichern Schlagzeilen, die Sacharbeit aber sichert die Zukunft Bremens und Bremerhavens. Dafür auch Ihnen ganz persönlich herzlichen Dank.“