Frage "Respektiert das Standesamt die neue Selbstbestimmung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen?"

Auf welcher rechtlichen Grundlage gibt das Standesamt im Internet an, die Anzahl der Vornamen könne durch die Erklärung zur Vornamensführung nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht geändert werden?

Die zuständige Abgeordnete ist Kai Wargalla. Die Frage vom 08. August 2024 und die Antwort vom 20. August 2024.