Frage "Rechnungsbearbeitungen für Beihilfeberechtigte"
Frage "Rechnungsbearbeitungen für Beihilfeberechtigte"
BeamtInnen und ihre nicht sozialversicherungspflichtigen Ehegatten, eingetragenen LebenspartnerInnen und Kinder erhalten vom Arbeitgeber Beihilfen in Fällen von Krankheit, Geburten, Pflege und Tod. Dabei müssen sie die in Anspruch genommenen Leistungen (zum Beispiel eine medizinische Behandlung) zunächst selbst bezahlen, nach Vorlage der Rechnung wird dafür dann die Beihilfe berechnet und erstattet. Der Sozialpolitiker Dirk Schmidtmann fragt nun den Senat nach der Bearbeitungszeit für diese Abrechnungen im Bremer Eigenbetrieb Performa Nord, der dafür zuständig ist. Wer beispielsweise mit der Vorauszahlung in den Dispo-Kredit gerutscht ist, zahlt dafür Zinsen, und je länger es dauert, bis die Beihilfe gezahlt wird, desto teurer wird es für die Betroffenen. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 26. Februar 2014 (Protokollauszug)