Frage „Girokonto für Geflüchtete“
Frage „Girokonto für Geflüchtete“
Bargeldloser Zahlungsverkehr und die Möglichkeit, an Geldautomaten jederzeit an Bargeld zu gelangen, sind für die meisten Menschen schlicht Alltag. Voraussetzung dafür ist nur ein Girokonto. Dieses müssen Geldinstitute auch für Menschen mit geringem Einkommen in Form von Guthabenkonten einrichten. Inwieweit dies auch für Flüchtlinge anwendbar sein soll, welche Vorteile dies hätte und ob Banken bereits Maßnahmen in die Richtung ergriffen haben, fragen die flüchtlingspolitischen Sprecherinnen Sülmez Dogan und Kebire Yildiz den Senat. Die Frage mit der Antwort des Senats vom 16. Juni 2016