Frage "Beschäftigungsverbot bei schwangeren Lehrerinnen"
Frage "Beschäftigungsverbot bei schwangeren Lehrerinnen"
Der gesetzliche Mutterschutz sieht vor, dass werdende Mütter sechs Wochen vor der vorausberechneten Entbindung nicht mehr arbeiten dürfen (Beschäftigungsverbot) – außer sie erklären sich dazu ausdrücklich bereit. In den Schulen in Bremen und Bremerhaven werden schwangere Lehrerinnen nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft ärztlich untersucht, um Risiken für Mutter und Kind auszuschließen. Häufig werden die schwangeren Frauen krankgeschrieben – in Bremen öfter als in Bremerhaven. Die bildungspolitische Sprecherin Sülmez Dogan griff dieses Thema mit der Frage für die Fragestunde auf. Der Text der Frage mit den Antworten des Senats vom 13. März 2013