Antrag „Zivilgesellschaftliches Engagement fördern: Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren und erweitern"
Der Bundesfinanzhof hat Anfang des Jahres im sogenannten attac-Urteil über Fragen der Gemeinnützigkeit im Zusammenhang mit politischem Engagement entschieden und die Abgabenordnung dabei zu Lasten vieler zivilgesellschaftlicher Vereine, die sich politisch betätigen, eng ausgelegt. Dies führt dazu, dass Vereinen die Gemeinnützigkeit entzogen wird; dies hat für die betroffenen Vereine große steuerrechtliche Nachteile, weil private Spenden nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Die Regierungsfraktionen fordern daher den Senat auf, sich auf Bundesebene bei der anstehenden Reform der Abgabenordnung für die Schaffung von Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliches, demokratisches Engagement einzusetzen und in diesem Zusammenhang entsprechend klarstellende, zusätzliche Kriterien der Gemeinnützigkeit mitaufzunehmen. Zuständiger Abgeordneter ist Björn Fecker.
Der Antrag vom 19. November 2019, Drucksache 20/178
In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 11. Dezember 2019 wurde der Antrag beschlossen.
Björn Fecker: „Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigt zwar fleißig an, hat aber bis heute nicht geliefert. Das ist nun auch der Grund, warum wir aus den Ländern noch einmal Druck machen wollen. Das Problem darf nicht weiter ausgesessen werden. Hier werden viele engagierte Menschen derzeit durch die Bundesregierung im Regen stehen gelassen. Mit fatalen Folgen: Keine Gemeinnützigkeit bedeutet auch, keine Antragsberechtigung mehr für bestimmte Programme, keine Vergünstigungen oder Zugang mehr bei der Anmietung öffentlicher Räume, die Liste ließe sich fortsetzen.“