Antrag „Zeit für echte Gleichberechtigung: Parität in Bremer Parlamenten"

Seit Jahren wird versucht, Gleichberechtigung in der Politik durch parteiinterne Quoten, Netzwerk- und Mentoring-Strukturen zu erwirken. Der noch immer zu geringe Frauenanteil in den Parlamenten zeigt aber deutlich, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen.
Der Frauenanteil in der Bremischen Bürgerschaft ist mit 37 Prozent zwar höher als im Bundestag und in fast allen Landtagen, aber immer noch weit von einer paritätischen Verteilung entfernt. Ähnlich sieht es trotz spürbarer Verbesserungen in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und in den Bremer Beiräten aus. Die Koalition hat sich deshalb vorgenommen, eine Paritätsregelung für das Bremer Wahlgesetz zu prüfen. Die Regierungsfraktionen bitten den Präsidenten der Bürgerschaft daher, ein externes Rechtsgutachten zur Prüfung einer Paritätsregelung im Bremischen Wahlgesetz in Auftrag zu geben. Die zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller.

DerAntragvom 04. Februar 2021, Drucksache 20/809


In der Sitzung der Bürgerschaft vom 25. Februar 2021 wurde der Antrag beschlossen.

Björn Fecker in Vertretung für Henrike Müller: "Wir müssen uns klar machen: Es gibt keinen automatischen linearen Weg der Verbesserung der Frauenrepräsentanz in Parlamenten. Der Frauenanteil – und damit die demokratische Verfasstheit von Parlamenten - verbessert sich nur mit den richtigen Instrumenten. Neben der Verbesserung der Infrastruktur – also der besseren Vereinbarkeit von Familie und Mandatsausübung, bleibt als ein notwendiges Instrument das Paritätsgesetz."