Antrag „Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe anheben“
Antrag „Wertgrenzen zur freihändigen und beschränkten Vergabe anheben“
Die Vergabe öffentlicher Aufträge wie Bauleistungen und Liefer- und Dienstleistungsaufträge werden im Tariftreue- und Vergabegesetz geregelt. Bei Aufträgen mit geringerem Kostenumfang ist es möglich, sie freihändig oder nur beschränkt auszuschreiben. Damit sind weniger Formalitäten verbunden, was besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv ist und womit die regionale Wirtschaft gefördert werden kann. Allerdings scheuen viele kleinere Unternehmen den Aufwand, weil die Wertgrenzen im Bundesvergleich niedrig sind (zum Beispiel freihändige Vergabe bei Bauleistungen nur bis zu 10.000 Euro). Deshalb haben nun die Fraktionen von SPD und GRÜNEN (hier vertreten durch den wirtschaftspolitischen Sprecher Björn Fecker) diese Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, mit der die Wertgrenzen angehoben werden. Nach Ablauf von fünf Jahren soll die Wirkung dieser Änderungen ausgewertet werden. Der Antrag vom 14. Januar 2016, Drucksache 19/244. Dazu der Bericht der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 11. März 2016, die sich zwischen der 1. und 2. Lesung mit dem Gesetzesantrag befasst hatte (Drucksache 19/338). Weil das Tariftreuegesetz eine weitere Änderung erfahren sollte (siehe "Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen nur mit Tarifbindung"), wurden beide Anträge in einer Antragsneufassung zusammengefasst, damit die Gesetzesänderungen in einem Vorgang beschlossen werden konnten. Die Neufassung des Antrags vom 19. April 2016, Drucksache 19/382 Die Gesetzesänderung wurde in der Landtagssitzung am 20. April 2016 beschlossen.Björn Fecker wies in der Debatte darauf hin, dass eine Anhebung der Wertgrenzen wohl überlegt sein sollte. Der Bundesrechnungshof steht freihändigen Vergaben eher skeptisch gegenüber, da diese zu einer höheren Belastung der öffentlichen Hand bei der Vergabe in früheren Zeiten geführt hat. Auch die Frage der Korruptionsprävention muss in diesem Zusammenhang diskutiert werden. Auf der anderen Seite steht die Chance, den lokalen und regionalen Markt zu stärken. Über diese Abwägung zwischen den verschiedenen Punkten hatte die grüne Fraktion ausführlich diskutiert. Und auch wenn sie den Aspekten, die eher gegen eine Erhöhung der Schwellenwerte sprechen, eine besondere Bedeutung beimisst, so war die Möglichkeit der Stärkung der Unternehmen im Land Bremen am Ende ausschlaggebend. Die im zweiten Änderungspunkt beschlossene Erweiterung der Tarifbindung auch auf Baudienstleistungen, solange sie nicht relevant für den EU-Binnenmarkt sind, ist eine Maßnahme zur Sicherung gegen einen von Dumpinglöhnen verzerrten Wettbewerb.