Antrag „Wahlbeteiligung nachhaltig fördern, Briefwahl an Ort und Stelle in Schulen ermöglichen – Gesetz zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes"
Die Koalitionsfraktionen legen einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Wahlbeteiligung durch das Ermöglichen von Briefwahl an Schulen vor. Der zuständige Abgeordnete ist Ralph Saxe.
Der Antrag vom 23. September 2022, Drucksache 20/1602
In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 13. Oktober 2022 wurde das Gesetz in 1. Lesung beschlossen.
Ralph Saxe: „Mit der Stimmabgabe an Schulen wollen wir die Wahlbeteiligung nachhaltig stärken. Gerade bei den 16- bis 17-Jährigen liegt die Wahlbeteiligung deutlich niedriger als in anderen Altersgruppen, obwohl sie am längsten von politischen Entscheidungen betroffen sind. Die erste Wahl ist prägend für die Wahlbeteiligung im weiteren Lebenslauf. Die Schulwahl holt die Erst- und Jungwähler*innen in ihrer vertrauten Umgebung ab und motiviert zur Teilnahme. Die Schulen sind bestens geeignet, die Erstwähler*innen mit verschiedenen Formaten auf ihre Wahlpremiere vorzubereiten. Man erreicht dort auch die, die man sonst nicht erreicht. Das kann die soziale Spaltung bei der Wahlbeteiligung vermindern. Wir betreten mit diesem Vorstoß bundesweit Neuland. Der Gesetzentwurf enthält viele konkrete Vorschläge, wie sich die möglichen Bedenken ausräumen lassen könnten. Insbesondere muss die Wahlentscheidung auch in der Schule frei von Druck erfolgen. Die vorgesehene Regelung dürfte keine größere Gefahr bergen als die Briefwahl im privaten Umfeld. Mit der Normenkontrolle durch den Staatsgerichtshof gehen wir auf Nummer sicher.“