Antrag "Verlängerung von Vorschriften des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes – Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes"
Antrag "Verlängerung von Vorschriften des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes"
Der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner, auch Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission, vertritt diesen Antrag. Einige Regelungen des Bremer Verfassungsschutzgesetzes laufen Ende 2012 aus. Eigentlich sollte überprüft werden, ob und inwieweit hier Änderungsbedarf besteht, doch die im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) zutage getretenen Mängel und Versagen von Verfassungsschutz- und Kriminalämtern stellen Fragen an das Verfassungsschutzsystem überhaupt. Deshalb sollen die Ergebnisse der noch tagenden Untersuchungsausschüsse abgewartet werden, bevor über Reformschritte oder weiterreichende Maßnahmen entschieden wird. Das bestehende Gesetz soll demzufolge ein weiteres Jahr gültig bleiben. <link file:3247 antrag von vorschriften des bremischen verfassungsschutzgesetzes gesetz zur Änderung>Der Antrag, Drucksache 18/641.