Antrag "Transformation braucht Mitbestimmung – Betriebsverfassungsgesetz reformieren"
Betriebsräte und ihre Mitglieder spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen und der demokratischen Mitbestimmung in Unternehmen. Das Betriebsverfassungsgesetz, berücksichtigt nicht ausreichend die aktuellen Herausforderungen in der Arbeitswelt, wie die Digitalisierung und die Globalisierung von Unternehmen. Dazu ist eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes erforderlich. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen den Senat dazu auf, sich für eine zeitnahe Reform des Betriebsverfassungsgesetzes einzusetzen, wobei die Vorschläge des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften, wie umfassender Kündigungsschutz, Anpassungen an die Digitalisierung und erweiterte Mitbestimmung bei aktuellen Themen, berücksichtigt werden sollen.
Die zuständige Abgeordnete ist Dr. Henrike Müller. Der Antrag vom 11. März 2024, Drucksache 21/323.
Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 17. und 18. April 2024 beschlossen.
Dr. Henrike Müller: „Das Betriebsverfassungsgesetz ist eine große Errungenschaft als Sammlung wichtiger Rechte für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die lange und hart von Gewerkschaften erkämpft wurden. Besonders mit Blick auf die Digitalisierung und Transformationsprozesse ist es wichtig, sich diesem Gesetz anzunehmen, um die Mitwirkungsrechte im Betrieb zu reformieren und zukunftsfähig zu machen."