Antrag „Ton- und Bildaufnahmen im Beirat ermöglichen – Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter“
Antrag „Ton- und Bildaufnahmen im Beirat ermöglichen – Ortsgesetz zur Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter“
Um von Beiratssitzungen das Schreiben der Sitzungsprotokolle zu erleichtern, werden in einzelnen Beiräten Tonaufzeichnungen gemacht. Dies allerdings widerspricht den Anforderungen des Datenschutzes, eigentlich müsste von allen, die in den Beiratssitzungen das Wort ergreifen, zuvor schriftliche Einverständnisse für den Mitschnitt eingeholt werden. Um dies zu vereinfachen, hat die Koalition eine Gesetzesänderung vorgelegt, für die der beirätepolitische Sprecher Ralph Saxe zuständig ist. Danach sind Ton- und Bildaufzeichnungen grundsätzlich zulässig, allerdings ist jeweils vor Sitzungsbeginn darauf hinzuweisen. Darauf zu verzichten ist, wenn die Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder widerspricht. Der Antrag vom 9. September 2016, Drucksache 19/371 S