Antrag „Sozial ungerechte Abgeltungsteuer abschaffen“
Antrag „Sozial ungerechte Abgeltungsteuer abschaffen“
Um die Steuerflucht ins Ausland einzudämmen, war im Jahr 2009 die sogenannte Abgeltungsteuer eingeführt worden. Anstelle des normalen Steuersatzes sollten nur noch 25 Prozent Steuern gezahlt werden, nach dem Motto „Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix“. Leider hat dies nicht zu mehr Steuerehrlichkeit geführt. Gegen die Verheimlichung von Kapitalerträgen haben sich erst die massenhafte Enttarnung von Steuerflüchtlingen und die Austrocknung von Steueroasen als wirksam erwiesen. In der Konsequenz soll also diese sozial ungerechte Steuer wieder abgeschafft werden, fordern der finanzpolitische Sprecher Björn Fecker und die grüne Fraktion mit der Koalitionsfraktion der SPD.
In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 25. Januar 2017 wurde der Antrag beschlossen. Björn Fecker, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, erläuterte in der Antragsdebatte: „Kapitalerträge erzielt in der großen Mehrheit der wohlhabende Teil der Bevölkerung. Eine niedrigere Besteuerung von Kapitalerträgen entlastet deshalb überproportional Personen mit sehr hohem Einkommen.“ Diese relativ geringe Besteuerung habe sich bei ihrer Einführung 2009 mit der Erwartung rechtfertigen lassen, dass sie das Steueraufkommen insgesamt erhöht, indem der Anreiz zur Steuerflucht reduziert würde. Die Überlegung sei laut Björn Fecker gewesen: „Besser die Leute zahlen weniger Steuern, als dass sie das Geld ins Ausland schaffen und gar nichts zahlen.“ Diese Erwartung habe sich nicht realisiert. Die Abgeltungssteuer privilegiert Kapitalerträge gegenüber Löhnen und Gehältern sowie Investitionen, die mit unternehmerischem Risiko verbunden sind. Aus Sicht der Grünen- Fraktion setzt diese einen wirtschaftspolitischen Fehlanreiz, ist ungerecht und verstößt darüber hinaus gegen das in Deutschland geltende „Leistungsfähigkeitsprinzip“ bei der Besteuerung von Einkommen. Starke Schultern müssten mehr tragen, die Besteuerung auch von Kapitalerträgen müsse sich deshalb nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen richten. Um Kleinstanleger mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer nicht zusätzlich zu belasten, soll der jährliche Steuerfreibetrag 850 Euro betragen. Der Antrag vom 27. September 2016, Drucksache 19/754