Antrag „Sexualisierte Gewalt: Gesellschaftspolitische statt kirchen-interner Aufarbeitung"
Die Koalitionsfraktionen fordern den Senat u.a. auf, sich auf Bundeseben aktiv für die Zusammenführung aller bestehenden Aufarbeitungsgremien mit dem Ziel der Gründung einer unabhängigen Kommission und für die Öffnung aller Kirchenarchive für diese einzusetzen. Die zuständige Abgeordnete ist Henrike Müller.
Der Antrag vom 08. März 2022, Drucksache 20/1382
In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 06. Juli 2022 wurde der Antrag beschlossen.
Henrike Müller: „In den Kirchen leisten viele Engagierte großartige Arbeit im Kampf gegen die sexualisierte Gewalt. Trotzdem bleibt die Tatsache, dass die kirchen-interne Aufarbeitung nicht ausreicht, vor allem, weil sie in den seltensten Fällen zur Strafverfolgung der Täter führt. Ich bin der Meinung: Die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt geht uns alle an und gehört in staatliche Hände.“