Antrag "Schaffung eines Sondervermögens „Klimaneutrale Transformation der Wirtschaft“ – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Artikel 131d)"

Die klimaneutrale Transformation der bremischen Wirtschaft ist die zentrale Herausforderung zum Schutz des Klimas, um den Wirtschaftsstandort Bremen konkurrenzfähig und zukunftssicher aufzustellen und tausende Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. Dafür sind erhebliche private, aber auch öffentliche Investitionsanstrengungen erforderlich. Im Land Bremen steht insbesondere auch die Umstellung des Stahlwerks auf die Herstellung CO2-neutralen Stahls im Fokus. Der Senat hat die Bereitstellung eines neu zu errichtendes Sondervermögen „Klimaneutrale Transformation der Wirtschaft“ beschlossen. Hierfür ist eine Ergänzung der Bremischen Landesverfassung vorgesehen. In einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen der SPD, DIE LINKE und der CDU fordert die Grüne Fraktion die Bürgerschaft dazu auf, das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (Artikel 131d) zu beschließen.

Der zuständige Abgeordnete ist Philipp Bruck. Der Antrag vom 28. Mai 2024, Drucksache 21/568.


Das Gesetz wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 29. und 30. Mai 2024 in 1. Lesung beschlossen.