Antrag „Rechtsberatung für Stadtteilbeiräte gewährleisten“
Antrag „Rechtsberatung für Stadtteilbeiräte gewährleisten“
Die ehrenamtlich arbeitenden Beiräte sehen sich mit immer komplexer werdender Rechtslage vor neuen Herausforderungen und müssen sich auf Aussagen der Ressorts und Behörden verlassen. Doch wenn sie sich gerade mit den Behörden in Auseinandersetzungen befinden, fehlt ihnen die unabhängige Rechtsberatung. Mit einem Antrag des Koalitionspartners, unterstützt durch den für die Beiräte zuständigen Abgeordneten Ralph Saxe, sollen die Beiräte künftig die Rechtsberatung durch den Senator für Justiz und Verfassung in Anspruch nehmen können. Zugleich wird den Stadtteilbeiräten die Möglichkeit eingeräumt, sich Rechtsberatung durch bremische AnwältInnen einholen zu können, falls sie diese aus ihren Globalmitteln bezahlen. In der Sitzung der Stadtbürgerschaft am 14. Juni 2016 wurde der Antrag beschlossen.Ralph Saxe hob in der Debatte die Bedeutung der Beiräte für das Bremer Gemeinwesen und die politische Struktur hervor und betonte die bisher getroffenen Entscheidungen der rot-grünen Koalition zu deren Stärkung und Unterstützung: mehr Rechte mit der Novellierung des Beirätegesetzes, Stärkung der Budgetverantwortung und Bereitstellung von einer Million Euro für die Stadtteilbudgets im Haushalt. Das heute beschlossene Ortsgesetz ist ein weiterer Baustein dazu. Ralph Saxe nannte als Beispiel für möglichen Rechtsberatungsbedarf Konflikte bei der Verwendung der Stadtteilbudgets mit dem Amt für Straßen und Verkehr. So können die Beiräte verkehrslenkende Maßnahmen mit Stadtteilbezug ergreifen, allerdings ist der Begriff „Stadtteilbezug“ nicht eindeutig definiert. Hier kann die Rechtsberatung hilfreich sein, die künftig der Senator für Justiz bietet.Für eine weitere Novelle des Beirätegesetzes kündigte Saxe an, dass das Klagerisiko minimiert werden soll: Bei Konflikten sollen Mediation oder ein Verfahren es ermöglichen, ohne gerichtliche Verfahren zu Klärungen zu kommen.Der Antrag vom 17. November 2015, Drucksache 19/48 S, dazu der Bericht und Antrag des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftlliches Engagement und Beiräte vom 7. Juni 2016, Drucksache 19/308 S