Antrag „Ortsgesetz über nichtkommerzielle spontane Freiluftpartys“
Antrag „Ortsgesetz über nichtkommerzielle spontane Freiluftpartys“
Bei schönem Wetter draußen eine Party zu machen, wird immer beliebter bei jungen und junge gebliebenen Menschen. Dazu braucht es aber geeignete Orte in der Stadt, wo die Nachbarschaft nicht zu sehr davon beeinträchtigt wird. In der Vergangenheit gerieten die PartyveranstalterInnen öfter in Konflikt nicht nur mit der anliegenden Wohnbevölkerung. Weil öffentliches Gelände nicht ohne Weiteres für private Zwecke genutzt werden darf, wurden Partys oft von der Polizei aufgelöst, auch wenn es gar keine Beschwerden gab. Andererseits uferten Partys auch in Großveranstaltungen mit teils kommerziellen Charakter aus. Der grüne Innenpolitiker Wilko Zicht versucht mit diesem Ortsgesetz, die Interessen der Partyfeiernden mit denen der Bevölkerung und dem Gesetzesrahmen möglichst unbürokratisch unter einen Hut zu bringen. Die Partys können bis zu einem Tag vorher angemeldet werden, die Zahl der Teilnehmenden wird auf 300 Personen begrenzt, und die Stadtteilbeiräte haben ein Entscheidungsrecht über die für die Partys vorgesehenen Flächen. Um zu sehen, wie das funktioniert, wird das Gesetz zunächst bis Ende 2016 befristet. In der Sitzung der Stadtbürgerschaft am 15. März 2016 wurde der Antrag debattiert, abgestimmt nach der Landtagssitzung am 17. März 2016.Wilko Zicht machte deutlich, dass es sich um einen Versuch handelt, die Interessen aller Beteiligten zu einem Ausgleich zu bringen und dass es nun an den Free-Open-Air-Veranstaltern liegt, die Bedenken gegen die Partys zu widerlegen. Mit dem Gesetz, so der Innenpolitiker Zicht, werden die AnwohnerInnen geschützt, indem auf keiner Fläche mehr als fünf Freiluftpartys pro Jahr angemeldet werden dürfen. Die Polizei wird entlastet, weil sie bei Beschwerden nicht mehr erst den Partyort suchen und sich zu den Verantwortlichen durchfragen muss, sondern direkt telefonisch Kontakt zu einer Ansprechperson aufnehmen kann. Und dem Wunsch der Party-TeilnehmerInnen, den Beweis antreten zu dürfen, dass eine Freiluftpartykultur in dieser Stadt gelebt werden kann, ohne dass es Anlass für Beschwerden gibt wird mit dem Ortsgesetz nachgekommen. Diesen Menschen wird der nötige Freiraum gegeben, weil sie unsere urbane Kultur bereichern. Nur darum geht es bei diesem Ortsgesetz, so Wilko Zicht.Der Antrag vom 3. Dezember 2015, Drucksache 19/72 S Hierzu ist sind aber auch Änderungen von Landesgesetzen nötig, wie das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege oder das Landesstraßengesetz. Deshalb war in 1. Lesung im Landtag ein Antrag beschlossen worden (Drucksache 19/186), die weiteren Änderungen werden für die 2. Lesung weitere Änderungen erfolgen (siehe Änderungsantrag vom 10. März 2016, Drucksache 19/335)