Antrag „Opfer des § 175 Strafgesetzbuch dürfen bei den Renten nicht benachteiligt werden“
Antrag „Opfer des § 175 Strafgesetzbuch dürfen bei den Renten nicht benachteiligt werden“
Laut einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen Opfer des sogenannten „Schwulenparagraphen“ 175 endlich rehabilitiert und entschädigt werden. Neben einer angemessenen Entschädigung für das erlittene Unrecht ist auch eine Überprüfung der erworbenen Rentenansprüche für die Opfer notwendig. Mit einem Antrag fordern SPD und Grüne den Senat auf, sich im Bundesrat für eine Regelung einzusetzen, die die Benachteiligung bei der Berechnung der Rentenansprüche von Opfern des § 175 Strafgesetzbuch ausgleicht. Henrike Müller, geschlechterpolitische Sprecherin der Grünen, ist für diesen Antrag verantwortlich. Der Antrag vom 6. Dezember 2017, Drucksache 19/1441
In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag am 25. Januar 2018 wurde der Antrag beschlossen.