Antrag "Nur Ja heißt ja!"
Die angestrebte EU-weite Harmonisierung zur Ahndung von Vergewaltigungen ist vorerst gescheitert, da mehrere Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Zweifel an der Zuständigkeit der EU für ein entsprechendes Gesetz äußerten. Während einige europäische Länder bereits das Prinzip „Nur Ja heißt ja“ umsetzen, steht Deutschland weiter unter Druck, das Sexualstrafrecht zu reformieren
In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen den Sanat dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Straftatbestände der Vergewaltigung und des sexuellen Übergriffs dahingehend geändert werden, dass jede sexuelle Handlung ohne den erkennbar geäußerten positiven Willen einer Person zu dieser Handlung unter Strafe fällt.
Der zuständige Abgeordnete ist Michael Labetzke. Der Antrag vom 7. November 2024, Drucksache 21/841.
Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 13. und 14. November 2024 beschlossen.
Michael Labetzke: „Die Nein-heißt-Nein-Regelung lässt leider immer noch Schutzlücken, die von rücksichtslosen Tätern ausgenutzt werden können. Die Chance, diese Lücken zu schließen, hätte Deutschland gehabt. Doch diesmal war es - neben anderen Staaten - ausgerechnet Deutschland, das sich gegen eine solche Verschärfung gewendet hat. Unsere Kritik richtet sich konkret an Ex-Justizminister Marco Buschmann von der FDP, dessen Ressort in der Bundesregierung für die Richtlinie zuständig war. Deutschland hätte Vorreiter sein können und müssen, die Ablehnung erweist sich für die Sache als fatal. Es geht beileibe nicht nur um einen besseren Schutz von Opfern jeglicher Form von sexualisierter Gewalt, sondern um die grundsätzliche Frage der freien Entscheidung, seinen Sexualpartner oder seine Sexualpartnerin frei und einvernehmlich zu wählen. Liebe Kolleg*innen, ich möchte ausdrücklich um Zustimmung werben. Wir haben die Chance, einen großen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und besseren Schutz vor Gewalt zu gehen – nutzen wir diese Chance!"