Antrag „Milliardenschwere Steuerhinterziehungen durch manipulierte Kassen“
Antrag „Milliardenschwere Steuerhinterziehungen durch manipulierte Kassen“
Elektronische Ladenkassen lassen sich so manipulieren, dass einzelne Umsätze nachträglich gelöscht werden können. Auf diese Weise kommen die GeschäftsinhaberInnen in den Besitz von Bargeld, das sie nicht versteuern, also Schwarzgeld. Dem Fiskus entsteht dadurch ein Schaden von geschätzt zehn Milliarden Euro jährlich. Die Bundesregierung hatte bereits im März 2015 einen Gesetzentwurf an die Bundesländer geschickt, mit dem bis zum Jahr 2019 fälschungssichere elektronische Registrierkassen Pflicht werden. Der Antrag, hier vom wirtschafts- und finanzpolitischen Sprecher Björn Fecker vertreten, fordert eine beschleunigte Behandlung des Gesetzes, so dass es schon Anfang 2017 in Kraft treten kann. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 24. August 2016 wurde der Antrag beschlossen.Björn Fecker lobte einerseits die Bundesregierung dafür, dass sie mit dem Gesetzentwurf einen ersten wichtigen Schritt zur Bekämpfung dieser Betrugsform gemacht hat. Andererseits kritisierte er die Bundesregierung, nicht konsequent auch den zweiten Schritt zu gehen, generell eine Registrierkassenpflicht einzuführen und nicht nur bestehende Registrierkassen fälschungssicher zu machen. Damit, so Fecker, treibt die jetzt vorgesehene Regelung quasi zurück zur Zigarrenkiste. Das Einziehen einer Bagatellgrenze in Höhe von jährlich 17.500 Euro sei nötig, so der Wirtschafts- und Finanzpolitiker, um beispielsweise Sportvereine oder Flohmärkte keinen Registrierkassenzwang aufzuerlegen. Aber grundsätzlich muss der Manipulation ein Riegel vorgeschoben werden.Der Antrag vom 10. August 2016, Drucksache 19/682