Antrag „Medizinische Zwangsmaßnahmen an trans- und intergeschlechtlichen Menschen: Beenden, aufarbeiten und entschädigen"
Im gesellschaftlichen Alltag herrscht noch immer ein Denken in ausschließlich zwei Geschlechtskategorien, trotz formaler Einführung der dritten Option. Trans- und intergeschlechtliche Personen waren und sind vielfältigen Formen von Benachteiligungen ausgesetzt. Um fortbestehende Benachteiligungen weiter abzubauen, fordern die Regierungsfraktionen den Senat u. a. auf, eine psychologische und peerbasierte Beratung für Menschen mit Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale beziehungsweise deren Eltern in Bremische Krankenhäuser und Kliniken systematisch und einheitlich einzuführen. Zuständig ist hierfür die queerpolitische Sprecherin Kai Wargalla.
Der Antrag vom 19. November 2019, Drucksache 20/180
In der Sitzung der Bürgerschaft Landtag vom 26. Februar 2020 wurde der Antrag beschlossen.
Kai Wargalla: „Bis heute werden an gesunden Kindern, die als intergeschlechtlich markiert werden, unfreiwillige und unnötige Operationen durchgeführt. Operationen, die schon 2011 von der UN als Form der Folter eingestuft wurden. Diese Operationen sind keine Diskriminierung, sondern es sind massive Grundrechtsverletzungen. Ein großer Teil der Kinder wird dabei sterilisiert oder kastriert, die Kinder haben oft lebenslang die gesundheitlichen Folgen dieser Eingriffe zu tragen, sowohl körperlich als auch psychisch, es gibt unzählige Suizide zu betrauern.
Neben einem OP-Verbot müssen wir aber auch begleitende strukturelle Maßnahmen umsetzen. Das heißt: Wir müssen geschlechtersensible Beratung in Krankenhäusern sicherstellen, für inter Personen und für Eltern von inter Kindern. Das heißt: Es braucht eine geschlechtersensible Ausbildung des medizinischen Personals, auf allen Ebenen, von den Krankenpfleger*innen bis zu den Ärzt*innen. Das heißt: Das Thema muss ins Curriculum des neuen Hebammen-Studiengangs verpflichtend aufgenommen werden. Hebammen sind Schlüsselakteur*innen, sie sind Vertrauenspersonen, viel mehr noch als Ärzt*innen. Das heißt: Wir müssen Träger und Vereine wie Trans*Recht e.V., die genau diese Expertise haben, ausreichend finanzieren.“