Antrag "Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in den ZDF-Fernsehrat"
Antrag "Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender in den ZDF-Fernsehrat"
Die Rundfunkfreiheit beinhaltet auch, dass mit der Besetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Vielfalt der in der Gesellschaft bestehenden Meinungen zum Ausdruck kommt. Das bedeutet, dass die Zahl der staatlichen oder staatsnahen Mitglieder auf höchstens ein Drittel zu begrenzen ist. Das Bundesverafssungsgericht hat im Jahr 2014 geurteilt, dass die Besetzung der Gremien des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) dem nicht entspricht. Mit dem 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll dem Urteil entsprochen werden. Gesellschaftlich bedeutende Gruppen wie zum Beispiel Religionsgemeinschaften haben entweder ein vertragliches Entsenderecht oder werden von einem Bundesland indirekt benannt. Die Vielfalt unserer Gesellschaft und ihr Wandel muss sich in den Rundfunkgremien widerspiegeln, aber auch 50 Jahre nach Gründung des ZDF ist die Gruppe der Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender dort nicht vertreten. Der medienpolitische Sprecher Carsten Werner und sein Kollege Björn Fecker, für Lesben- und Schwulenpolitik zuständig, fordern nun in diesem Antrag, dass sich Bremen mit anderen Bundesländern dafür einsetzt, dass der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD e. V.) ein selbstständiges Entsenderecht in den Fernsehrat des ZDF erhält. Der Antrag vom 10. März 2015, Drucksache 18/1775