Antrag „Lärm- und Unfallschutz geht vor: Ausbau A 1 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans, weitere Verhandlungen über Bremer Vorzugsvariante für B 6n“
Antrag „Lärm- und Unfallschutz geht vor: Ausbau A 1 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans, weitere Verhandlungen über Bremer Vorzugsvariante für B 6n“
Im Bundesverkehrswegeplan werden Bauprojekte wie Straßen, Autobahnen, Eisenbahnstrecken etc. für einen längeren Zeitraum festgelegt und nach Wichtigkeit geordnet. Hierfür hatte Bremen u.a. die Anbindung der Autobahn A 281 an die A 1 den Bau der Bundesstraße B 6n (für neu) gemeldet, in der von der Bürgerschaft im Jahr 2012 einstimmig beschlossenen Vorzugsvariante per Tunnel unter dem Bremer Flughafen hindurch. Ebenfalls gemeldet wurde ein Ausbau der A 1 zwischen Brinkum und Bremer Kreuz von sechs auf acht Spuren. Weil dem Bund die Tunnellösung zu teuer ist und Bremen die Mehrkosten gegenüber einer oberirdischen Streckenführung nicht bezahlen kann, wurde der Ausbau der A 1 in die sogenannte Vorrangliste aufgenommen – so zumindest das Verhandlungsergebnis des Bremer Verkehrssenators mit dem Bund. Ein Brief des Bremer CDU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Röwekamp an den Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium (ebenfalls CDU) erweckt den Anschein, er habe einen Sinneswandel für die Prioritätenliste im Bundesverkehrswegeplan erzeugt: Heute steht die B 6n (in der Umfahrungsvariante statt Tunnel) in der Vorrangliste, nicht jedoch der Ausbau der A 1, der den dortigen Anliegern mehr Lärm- und Unfallschutz bieten würde. Der grüne Verkehrspolitiker Ralph Saxe fordert mit diesem Antrag die Umkehr dieser Wendung und erwartet vom Senat, dass er nicht nur mit dem Bundesverkehrsministerium wieder verhandelt, sondern auch im Bundesrat, der noch über den Bundesverkehrswegeplan befinden muss, entsprechend agiert. Und der alte einstimmige Bürgerschaftsbeschluss zur Tunnellösung soll bekräftigt werden. In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 24. August 2016 wurde der Antrag beschlossen.Ralph Saxe erklärte in der Debatte den vielleicht für Grüne überraschenden Antrag, eine Autobahn auszubauen: Beim letzten Ausbau 1990 waren die Lärmschutzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz viel lascher, als wenn heute gebaut würde. Mit dem Ausbau käme es für Zehntausende von Menschen zur Entlastung von gesundheitsschädlichem Lärm. Für die Menschen, die nahe an der Autobahn wohnen, kann der Lärm um die Hälfte verringert werden. Das ist Gesundheitsschutz. Dem von der CDU erhobenen Vorwurf, es könnten dadurch „Natura 2000“-Schutzgebiete berührt sein, entgegnete Saxe, dass beim Bau der zwei zusätzlichen Spuren nur auf einer, nämlich der südlichen Seite, diese Schutzgebiete nicht tangiert wären.Dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Röwekamp warf Ralph Saxe vor, an der überwältigenden Mehrheit des Parlaments vorbei agiert zu haben, dieses Parteiengemauschel sei schädlich und demokratietheoretisch höchst problematisch.Der Antrag vom 23. August 2016, Drucksache 19/710