Antrag "Kostenübernahme von körpermodifizierenden Maßnahmen für trans* Menschen"

Trans* Menschen erleben aufgrund der gesellschaftlich konstruierten binären Geschlechterordnung und den damit verbundenen sozialen Rollenerwartungen Diskriminierung, auch im Gesundheitswesen. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts stellt die Kostenübernahme für körpermodifizierende Operationen für nicht-binäre trans* Personen infrage, was potenziell auch Auswirkungen auf binäre trans* Personen hat. Die Koalitionsfraktionen fordern den Senat in einem gemeinsamen Antrag deshalb u. a. dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die transitionsspezifische Versorgung im SGB V zu verankern und für die Formulierung externe Expertise durch zivilgesellschaftliche Akteur*innen und Verbände einzuholen.

Die zuständige Abgeordnete ist Kai Wargalla. Der Antrag vom  12. März 2024, Drucksache 21/330.


Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 29. und 30. Mai beschlossen.