Antrag "Klarheit schaffen im Jugendschutz – Mindestabstände zwischen Schulen, Spielhallen und Wettvermittlungsstellen klar definieren"

Glücksspiel darf für Jugendliche nicht leicht zugänglich sein, aber in Bremen gibt es Unklarheiten bei der Messung der Mindestabstände zwischen Schulen und Spielhallen. Mit der bisherigen Regelung ist der tatsächliche Abstand teils deutlich unter den vorgeschriebenen 500 Metern. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Koalitionsfraktionen den Senat u.a. dazu auf, die Abstandsregelungen gesetzlich präzisieren und so den Jugendschutz wirksam zu stärken.

Der zuständige Abgeordnete ist Michael Labetzke. Der Antrag vom 25. März 2025, Drucksache 21/1082.


Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. und 27. März 2025 beschlossen.