Antrag „Hasskriminalität gegen queere Menschen entschlossen entgegentreten"
Hasskriminalität gegen queere Menschen, also Personen, die nicht heterosexuell und/oder cis-geschlechtlich sind (sich also nicht oder nur teilweise mit ihrem von außen zugeordneten Geschlecht identifizieren), ist facettenreich. DIe Regierungsfraktionen fordern den Senat u. a. auf, ein Konzept zu erarbeiten, um Menschen, die Opfer oder Augenzeug*in von Straftaten gegen queere Menschen geworden sind, zu ermutigen, Anzeige zu erstatten und auch den queerfeindlichen Hintergrund zu benennen. Die zuständige Abgeordnete ist Kai Wargalla.
DerAntragvom 18. Februar 2021, Drucksache 20/836
In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 05. Mai 2021 wurde der Antrag beschlossen.
Kai Wargalla: „Queerfeindliche Gewalt ist keine Randerscheinung und darf nicht unsichtbar gemacht oder bagatellisiert werden. Sie ist eine Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Queere Personen leben in einer Gesellschaft, in der sie jederzeit mit Gewalt rechnen müssen. Wir fordern, dass jede Straftat, die von den Betroffenen als queerfeindliche Straftat eingestuft, auch als solche in den Kriminalstatistiken aufgeführt wird. Hierfür braucht es eine neue Kategorie. Wir geben eine Studie in Auftrag zu queerfeindlicher Hasskriminalität und Gewalt in Bremen um die Dunkelziffer sichtbarer zu machen und valide Daten zum Ausmaß, den Ursachen und den Erscheinungsformen der Gewalt zu bekommen.“