Antrag "Gesetz zur Behandlungseinleitung bei Infektionen mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte"
Antrag "Gesetz zur Behandlungseinleitung bei Infektionen mit übertragbaren Krankheiten durch Dritte"
Wer in Ausübung des Berufs als PolizistIn, medizinisches Fachpersonal in Krankenhäusern, als Angehörige von Rettungsdiensten oder als SozialarbeiterIn in Kontakt mit Körperflüssigkeiten anderer Menschen kommt, weiß in der Regel nicht, ob diese Personen ansteckende Krankheiten haben oder nicht. So kann es sein, dass ein gebissener Polizist bis zu einem Jahr warten muss, bis Untersuchungen auf eine Infektion etwa mit AIDS Ergebnisse liefern. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen, auf grüner Seite vom Innenpolitiker Björn Fecker vertreten, diesen Gesetzesantrag vorgelegt. Dadurch wird geregelt, dass eine Untersuchung vono TäterInnen angeordnet werden kann, damit im Fall einer möglichen Infektion mit einer schweren oder gar lebensbedrohlichen Krankheit eine umgehende ärztliche Behandlung der Opfer eingeleitet werden kann. Der Antrag vom 18. Februar 2015, Drucksache 18/1755. Dazu hat die rot-grüne Koalition noch einen Änderungsantrag initiiert, der klarstellt, dass dieses Gesetz nicht auf Situationen bezieht, die im Einvernehmen der Betroffenen geschehen, zum Beispiel bei Fußballspielen oder beim einvernehmlichen Sexualverkehr. Der Änderungsantrag vom 17. März 2014, Drucksache 18/1788