Antrag "Fünftes Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz -BremKTG)"

Die bisherige Mindestbetreuungszeit von zehn Wochenstunden im Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz ist nicht mit den bundesrechtlichen Vorgaben konform und beschränkt flexible Betreuungsangebote. Daher wird die Mindestbetreuungszeit in einem Gesetzesvorschlags der Koalitionsfraktionen auf fünfzehn Wochenstunden erhöht, um Platzmangel zu reduzieren und die Betreuung im Rahmen arbeitsmarkt- oder integrationspolitischer Maßnahmen zu verbessern.

Die zuständige Abgeordnete ist Dr. Franziska Tell. Der Antrag vom 12. Juni 2024, Drucksache 21/612.