Antrag „Fünfte EU-Antidiskriminierungsrichtlinie endlich beschließen und Verbandsklagerecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankern"

Die Regierungsfraktionen fordern den Senat u. a. auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Blockadehaltung gegenüber der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aufgegeben und schnellstmöglich Wege gefunden werden, die europäischen Schutzstandards zu vereinheitlichen. Des Weiteren soll Bremen eine Bundesratsinitiative anstoßen, um das Verbandsklagerecht in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Antidiskriminierungsverbände aller Diskriminierungstatbestände und aller Lebensbereiche, Gewerkschaften und Vertretungen von Arbeitnehmer*innen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bei allen Verstößen gegen das Gesetz einzuführen.

Der Antrag vom 03. Dezember 2019, Drucksache 20/197


In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 26. Februar 2020 wurde der Antrag beschlossen.

Henrike Müller: „Jeder und jede sollte sich in Europa diskriminierungsfrei bewegen können. Da dies noch nicht der Fall ist, hat die EU-Kommission 2008 die fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie vorgelegt. Bis heute wird diese von der Bundesregierung blockiert. Das muss aufhören!“