Antrag „Bleimunition verbieten! Gesetz zum Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung"
Blei ist ein hoch wirksames Gift, das schon in geringen Mengen zu Hirnschäden und einer Schädigung der Nieren und des Nervensystems führen kann. In vielen Bereichen ist das Verwenden von Blei bereits verboten, so z.B. in Benzin, in Wasserleitungen oder in Farben. Umso unverständlicher ist es, dass Blei noch bei der Jagd verwendet werden darf. Aus diesem Grund legen die Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Verbot von bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung vor. Der zuständige Abgeordnete ist Ralph Saxe.
DerAntragvom 14. Januar 2021, Drucksache 20/776
Der Änderungsantrag vom 03. Juni 2021, Drucksache 20/998
In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 27. Januar 2021 wurde das Gesetz in 1. Lesung beschlossen.
In der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) vom 07. Juli 2021 wurden das Gesetz in 2. Lesung und der Änderungsantrag beschlossen.
Ralph Saxe: „Blei ist ein Killer, der aus Benzin, Wasserleitungen oder Farben schon lange verbannt ist. Dass Blei ausgerechnet bei der Jagd noch zum Einsatz kommen durfte, ist schwer nachzuvollziehen, denn gerade hier kann es direkt in die Körper von Tieren und Menschen gelangen. Besonders auf Kinder wirkt sich das Schwermetall verheerend aus. Es ist gut, dass Bremen dem Einsatz bleihaltiger Munition nun endlich einen Riegel vorschiebt. Mit dem umfassenden Verbot auch für Wiesen, Wälder und Felder gehen wir als erstes Bundesland deutlich über die EU-Regelung hinaus, die sich nur auf Feuchtgebiete beschränkt. So schützen wir Mensch und Umwelt konsequent vor einem tödlichen Gift.“