Antrag "Barrierefreiheit im Radio-Bremen-Gesetz verankern"
Antrag „Barrierefreiheit im Radio-Bremen-Gesetz verankern“
Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch in deutsches Recht übernommen wurde, sieht u.a. auch vor, dass Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ausüben können und die Massenmedien dazu aufgefordert sind, ihre Dienstleistungen zugänglich zu gestalten. Dazu legen die Koalitionsfraktionen, hier vertreten durch den Medienpolitiker Mustafa Öztürk, einen Antrag vor, der für die anstehende Neufassung des Radio-Bremen-Gesetzes die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen vorsieht. Der Antrag vom 23. Februar 2016, Drucksache 19/302 Der Antrag fand Niederschlag im neuen Radio-Bremen-Gesetz, vgl. <link fileadmin media ltf fraktionbremen_de homepage ausschussberichte download file>Bericht des Medienausschusses zum Radio-Bremen-Gesetz, Drucksache 19/343