Antrag „Änderung des Verfahrens zur Verleihung von Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften“
Antrag „Änderung des Verfahrens zur Verleihung von Rechten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften“
In der vergangenen Wahlperiode hatten die Zeugen Jehovas auch in Bremen beantragt, den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu bekommen, so wie andere Religionsgemeinschaften auch, wie die katholische oder die evangelische Kirche oder die jüdische Gemeinde. In Bremen, anders als in vielen anderen Bundesländern, wird die Verleihung dieses Rechts nicht als reiner Verwaltungsakt gehandhabt, sondern durch Gesetz von der Bürgerschaft beschlossen. Gegen den Antrag der Zeugen Jehovas gab es vor allem seitens der Grünen erhebliche Bedenken ob ihrer Haltung zum Grundgesetz. Deshalb hatte der Rechtsausschuss des Bremer Landtags eigens eine Anhörung organisiert, in der auch Menschen zu Wort kamen, die aus den Zeugen Jehovas ausgestiegen waren. Dies hatte die Haltung der Grünen bestätigt. Die Zeugen Jehovas hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, das ihnen recht gab und den betreffenden Passus der Bremer Landesverfassung für nichtig erklärt hat. Auch wenn sich an der Haltung der Grünen gegenüber den Zeugen Jehovas nichts geändert hat, unterwirft sich der Bremer Landtag dem Bundesverfassungsgericht und legt mit diesem Gesetzesantrag der rot-grünen Koalition die Umsetzung des Urteils vor – für die Grünen vertreten durch den Innenpolitiker Wilko Zicht, die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan und die religionspolitische Sprecherin Kirsten Kappert-Gonther. Der Antrag vom 24. November 2015, Drucksache 19/169