Änderungsantrag "Gesetz zur Änderung des Radio-Bremen-Gesetzes"

Das Radio-Bremen-Gesetz von 2018 bedarf aufgrund rechtlicher Veränderungen einer erneuten Überarbeitung, insbesondere aufgrund neuer Entwicklungen im Medienrecht und medienpolitischer Debatten. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Grundsätze der Nachhaltigkeit zu verankern, den digitalen Medienwandel zu berücksichtigen, die Gremienkontrolle zu stärken, Transparenz zu verbessern und die Wirtschaftsführung zu optimieren. 

Die zuständige Abgeordnete ist Dr. Franziska Tell. Der Antrag vom 12. März 2024, Drucksache 21/324.


Der Antrag wurde in der Bürgerschaft (Landtag) vom 13. und 14. März 2023 beschlossen.

Dr. Franziska Tell: „Wir freuen uns sehr darüber, dass bei Radio Bremen nochmal ein Fokus auf den Dialog mit dem Publikum in Bremen und Bremerhaven gelegt wird, den das neue Gesetz nun dauerhaft verpflichtend macht. Es ist gut und wichtig, dass der Sender die Wünsche und Bedürfnisse des Publikums und seiner Beitragszahler so direkt aufnehmen kann, um ein vielfältiges und gutes Medienangebot zu produzieren. Alle Organisationsstrukturen, Gremienzusammensetzungen, alle Richtlinien, Satzungen, Geschäftsordnungen, Verpflichtungen, die Finanzordnung und alle wichtigen Beschlüsse müssen ebenso öffentlich zugänglich sein wie die Tarifstrukturen für den Sender und das Einkommen seiner Intendantin oder des Intendanten sowie der Mitglieder des Direktoriums. Diese Vorgaben gehen über den aktuell bundesweit gültigen Vierten Medienstaatsvertrag schon hinaus. So wird das Vertrauen in unsere lokale öffentlich-rechtliche Sendeanstalt insgesamt deutlich gestärkt“